Flexible Hilfen umfassen die Hilfen zur Erziehung nach den §§ 30 und 31 SGB VIII - Erziehungsbeistandschaften und Sozialpädagogische Familienhilfen im Auftrag des Amtes für Jugend und Familie

Flexible Hilfen gestalten sich als

  • Angebote für Kinder und Jugendliche
  • Angebote für Familien
  • Angebote für Heranwachsende
  • Unterstützung in schwierigen Lebenslagen durch professionelle Helfer
  • Hilfen, die überwiegend im Umfeld und Lebensraum der betreffenden Menschen stattfinden

Flexible Hilfen unterstützen

Eltern und Kinder, wenn Schwierigkeiten in der Erziehung auftreten

  • bei Krisen in Partnerschaft und Familie
  • Kinder und Jugendliche mit spezifischen Problemen (z. B. Verhaltens- u. Entwicklungsauffälligkeiten
  • Kinder und Jugendliche, wenn schulische Probleme oder Schwierigkeiten in Ausbildung/Arbeit zu schaffen machen
  • bei Problemen mit dem Freundeskreis
  • bei sozialen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten (z. B. drohender Obdachlosigkeit)

Was wird im Rahmen der Flexiblen Hilfen angeboten?

Die Mitarbeiter der Flexiblen Hilfen arbeiten mit den Menschen zusammen, ohne ihnen ihre Entscheidungsfreiheit zu nehmen.

Die Pädagogen beraten, unterstützen, begleiten und entlasten die ihnen anvertrauten Menschen.

Das Ziel ist immer, die momentan belastende Situation zu verbessern.

Es werden zusätzlich erlebnispädagogische Maßnahmen für Kinder und Jugendliche angeboten.