Jugendgerichtshilfe Freising

Im Landkreis Freising ist die Katholische Jugendfürsorge vom Landkreis Freising mit der Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Jugendgerichtsgesetz beauftragt. Die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe sind im Jugendgerichtsgesetz geregelt (JGG).

Jugendgerichtshilfe Freising

Der Weg durch das Verfahren:

Die Jugendgerichtshilfe wird in jedem Strafverfahren, das gegen Jugendliche, bzw. Heranwachsende eröffnet wird, eingeschalten.

Die JugendgerichtshelferInnen sind während des gesamten Verfahrens Ansprechpartner, d. h. sie stehen in allen Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung.

Aufgaben der Jugendgerichtshilfe:

Sie gibt vor Gericht eine Stellungnahme zur Entwicklung, der Lebenssituation und insbesondere zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit und sozialen Reife der Jugendlichen, bzw. Heranwachsenden ab.

Sie steht dem Jugendlichen, bzw. Heranwachsenden beratend zur Seite und unterstützt ihn bei der Vorbereitung auf die Hauptverhandlung.

Sie überwacht gerichtlich angeordnete Maßnahmen, bzw. führt diese selbst durch wie z. B.

  • Betreuungsweisungen
  • Sozialdienststunden
  • Täter-Opfer-Ausgleich
  • Anti-Aggressions-Training

Die Ausübung der Jugendgerichtshilfe erfolgt über:

  • Beratungsgespräche
  • Berichterstattung über die Lebenssituation des Angeklagten und Ahndungsvorschlag an das Gericht
  • Anwesenheit bei der Hauptverhandlung
  • Unterstützung bei der Umsetzung des Urteils
  • Überwachung von Auflagen
  • Betreuung während der Haft

Die Inanspruchnahme der Jugendgerichtshilfe ist mit keinerlei Kosten für den Jugendlichen bzw. Heranwachsenden verbunden.