Ein Sozialer Trainingskurs ist eine ambulante und gruppenpädagogische Maßnahme für straffällige Jugendliche und Heranwachsende. Es besteht eine Teilnahmepflicht, da es sich um eine richterliche Weisung beziehungsweise Auflage handelt (gemäß §10 JGG).
Ziele:
- Präventives Einwirken auf die Jugendlichen in Bezug auf Vermeindung weiterer Straftaten
- Hilfestellung zur Orientierung im sozialen Umfeld und der Jugendlichen
- Erarbeitung und Reflexion der Kursinhalte im Kontext der gegenwärtigen Lebenswelt der Jugendlichen im Rahmen gesellschaftlicher Normen und Werte
Kurs „Tatort Leben“
Der Kurs besteht aus 5 Einheiten und gibt Aufklärung über unterschiedliche Themengebiete, die sowohl strafrechlich relevant sind als auch die Lebensgestaltung der Jugendlichen betreffen. (1. Fit für den Rechtsstaat, 2. Themenkomplex „Gewalt“, 3. Verbotene Handlungen im Kontext Sexualität; Web and Crime, 4. Sucht und Schulden, 5. Lebensplanung und Zukunft).
Der Kurs findet an 5 Terminen statt, Dauer jeweils ca. 2 Stunden. Die Gruppen bestehen aus 3 bis 7 Jugendlichen (nach richterlicher Weisung), die Teilnahme ist verpflichtend.
Durchgeführt wird der Kurs von zwei Mitarbeiter*innen der Jugendgerichtshilfe Freising.
Antiaggressivitäts-Training (wird derzeit nicht angeboten)
Seit 2008 bieten die Ambulanten Hilfen im Rahmen der Jugendgerichtshilfe Anti-Aggressivitätstraining (AAT) an. Zur Zielgruppe gehören Jugendliche und Heranwachsende, die wegen mehrfacher Gewaltdelikte verurteilt worden sind.
Die Maßnahme wird vom Jugendgericht verhängt, die Teilnahme ist daher verpflichtend.
Der Kurs erstreckt sich über ca. 15 Wochen mit einer wöchentlichen Gruppensitzung. Die Sitzungen dauern 3 – 5 Stunden.
Die Teilnehmerstärke beträgt 6 – 8 Jugendliche/Heranwachsende.
Der Kurs wird geleitet von einem Anti-Gewalttrainer und einer Co-Trainerin.
Coolnesstraining (wird derzeit nicht angeboten)
Coolnesstraining basiert auf den Grundlagen des Anti-Aggressivitäts-Training. Es ist jedoch als sozialer Trainingskurs für Jugendliche gedacht, die durch wenige, weniger schwere, oder erstmalige Gewaltdelikte aufgefallen sind.
Die Maßnahme wird vom Jugendgericht verhängt, die Teilnahme ist verpflichtend.
Der Kurs erstreckt sich über 12 Wochen mit einer wöchentlichen Gruppensitzung. Die Sitzungen dauern 2 – 3 Stunden. Die Teilnehmerstärke beträgt 6 – 8 Jugendliche.
Der Kurs wird geleitet von einem Anti-Gewalttrainer und einer Co-Trainerin.